KPL fordert ein Dringlichkeitsprogramm zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit


Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Luxemburgs (KPL), das am 22. Oktober 2009 in Esch/Alzette zusammentrat und sich eingehend mit der Beschäftigungsfrage befasste,

stellt fest, dass

– die negativen Auswirkungen der kapitalistischen Finanz- und Wirtschaftskrise auf die schaffenden Menschen immer größere Ausmaße annehmen;

– die Zahl der Arbeitslosen, einschließlich der Männer und Frauen in den zeitlich begrenzten Beschäftigungsmaßnahmen und der Arbeitslosen, die eine »indemnité d’attente« bekommen, schon 17.000 überschritten hat;

– die Zahl der Kurzarbeiter, die starke Lohneinbußen hinnehmen müssen, inzwischen knapp 10.000 beträgt und die Gefahr groß ist, dass viele Kurzarbeiter schon im nächsten Jahr zu Arbeitslosen werden, wenn das Patronat wegen des Profits zu Entlassungen schreitet;

– viele Arbeitslose weder Arbeitslosengeld noch RMG bekommen; 

– die von Konkursen betroffenen Beschäftigten oft über längere Zeit ohne Arbeit und Einkommen bleiben und damit die Gefahr für sie und ihre Familien entsteht, dass sie ins soziale Abseits abrutschen;

– mehr als 30.000 Männer und Frauen, deren Einkommen sich auf den Mindestlohn beschränkt, nicht genug zum Leben haben;

– die CSV/LSAP-Regierung bestrebt ist, den gesetzlichen Mindestlohn über Maßnahmen zur »Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit« weiter auszuhöhlen und die Einstiegslöhne in der Privatwirtschaft weiter zu senken.

Die KPL fordert, dass

– das Parlament den Beschäftigungsnotstand proklamiert und ein Dringlichkeitsprogramm ausarbeitet, das es möglich machen soll, allen Schulabgängern Arbeit zu verschaffen und die Arbeitslosigkeit systematisch abzubauen;

– ein Vetorecht für Betriebsdelegationen bei geplanten Entlassungen und Produktionsauslagerungen gesetzlich verankert wird;

– das gesetzliche Rentenalter von 65 auf 60 herabgesetzt und jeder Beschäftigte im Alter von 57 Jahren und bei 35 Versicherungsjahren Anspruch auf eine Vollrente hat;

– Betriebe ab einer gewissen Größe gesetzlich dazu verpflichtet werden, Lehrlinge auszubilden und sie nach Abschluss der Lehre zu übernehmen;

– an alle Arbeitslosen Arbeitslosengeld bezahlt wird und die Zeit, während der das Arbeitslosengeld bezahlt wird, auf 2 Jahre ausgedehnt wird;

– die noch ausstehenden Löhne von Beschäftigten, die Opfer von Konkursen werden, vor allen anderen Gläubigerschulden aus der Konkursmasse bezahlt werden;

– die wöchentliche Arbeitszeit durch Gesetz auf 35 Stunden gekürzt wird, bei vollem Lohn- und Personalausgleich;

– der gesetzliche Mindestlohn ohne Ausnahme für alle Lohnabhängigen gilt;

– der gesetzliche Mindestlohn um 20 Prozent erhöht wird;

– Niederlassungsgenehmigungen für Betriebe nur dann erteilt werden, wenn mindestens 20 Prozent des benötigten Personals über das Arbeitsamt eingestellt wird;

– Betriebe, die Profit machen und dennoch Personal abbauen, mit einer abschreckenden »Beschäftigungssteuer« belegt werden. 

Mitgeteilt von der Kommunistischen Partei Luxemburgs