Eine Stellungnahme der KPL

Weiteres Urteil der EU-Klassenjustiz gegen
die Schaffenden

Unternehmen aus der EU, die Beschäftigte nach Luxemburg entsenden, brauchen sich nicht an Kollektivverträge und Index zu halten

Am 19. Juni hat der Europäische Gerichtshof ein weiteres Mal eine skandalöse Entscheidung auf dem Buckel der schaffenden Menschen zugunsten des Kapitals getroffen.

Demzufolge sind Unternehmen aus der EU, die Beschäftigte nach Luxemburg entsenden, nicht dazu verpflichtet, sich an das luxemburgische Arbeitsrecht zu halten, die Anpassung der Löhne und Gehälter an den Index vorzunehmen, die kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen betreffend Urlaub, Teilzeitarbeit, Zeitverträge, und Leiharbeit zu respektieren. Begründet wird dieses Urteil damit, dass das luxemburgische Arbeitsrecht im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit und zur Entsendungsdirektive stehe.

Mit ihrer Entscheidung hat die EU-Klassenjustiz Tür und Tor für die Zerschlagung der bestehenden sozialen Gesetzgebung, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, eine Harmonierung des Preises der Arbeitskraft nach unten und eine höhere Ausbeutung der Schaffenden geöffnet.

Angesichts der Tragweite des Urteils versteht man, weshalb die Verkündung des gestrigen Urteils um einen Monat verschoben wurde, um den Gegnern des Lissaboner Vertrags beim Referendum in Irland keine weitere Argumente zu liefern.

Für die Kommunistische Partei Luxemburgs ist dieses Urteil ein weiteres Beispiel dafür, dass die EU mit ihren Institutionen ein supranationales Gebilde im Interesse des Groß- und Finanzkapitals ist, welches nicht zu reformieren, sondern abzuschaffen ist, damit eine demokratische, soziale und friedliche Entwicklung im Interesse der schaffenden Menschen in Luxemburg und in Europa möglich wird.

Kommunistische Partei Luxemburgs (KPL)

Esch/Alzette, den 19. Juni 2008